Nachdem Bundestag, Bundesrat und der Bundespräsident in der dritten März-Woche 2025 mit der erforderlichen Grundgesetzänderung den Weg für die Bereitstellung von Sondervermögen frei gemacht haben, appelliert die GFM-eV an die zukünftige Bundesregierung, bei zusätzlichen Infrastrukturprojekten auch in die zukunftsweisende Magnetschwebetechnologie zu investieren.
Gerade aufgrund der Koppelung des Sondervermögens an die Zusätzlichkeit gegenüber bereits fest eingeplanter Investionen ergeben sich hier auch Möglichkeiten für Pilotprojekte mit dem Einsatz innovativer Magnetschwebetechnologie aus Deutschland und für zusätzliche Impulse für die Wirtschaft. Diese Technologie zeichnet sich neben der hervorragenden CO2-Bilanz auch durch Lärmschutz und eine bisher wenig beachtete Reduktion von Feinstaubemissionen aus und kann so einen sinnvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Damit der Einsatz des Sondervermögens auch hierbei schnell zu einem nachhaltigem Wirtschaftswachstum mit Technologie-Exportchancen führen kann und sich zusätzliche Schulden schneller abbauen lassen, ist ein Abbau bürokratischer und juristischer Hürden erforderlich. Da die Magnetschwebetechnologie in Deutschland für Anwendungsfälle im öffentlichen Personennahverkehr zulassungsfähig weiterentwickelt wurde, fordert die GFM-eV gleichzeitig eine Beseitigung von Entscheidungs-Hindernissen für derartige Magnetbahnstrecken, die sich aus den vergangenen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Magnetschnellbahn im Fernverkehr (mit aufwendigeren Regelwerken) ergaben.
Konkret bedeutet dies eine Gleichstellung von Magnetschwebebahnen für den Nahverkehr mit Straßenbahnen und der ehemaligen M-Bahn in Berlin bei den Zulassungsverfahren entsprechend der BOStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) und des PbefG (Personenbeförderungsgesetzes) sowie bei der Finanzierung entsprechend des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes).
Die GFM-eV hatte bereits im Vorfeld der Bundesrats-Entscheidung zum Sondervermögen an den Ministerpräsidenten Dr. Söder und seinem Stellverteter Aiwanger des zunächst "unentschlossenen" Freistaats Bayern gewandt, um eine Zustimmung zu erreichen. Dabei wurde neben dem Transportsystem Bögl auch auf weitere bayrische Leuchtturmprojekte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz (dezentrale Wasserstofferzeugung und Kernfusion) hingewiesen, die sich aus einem Sondervermögen heraus einfacher und schneller realisieren lassen könnten.
Es ist Zeit, der Magnetbahn in Deutschland eine zweite Chance zu geben und auch den Nachweis zu erbringen, daß sich eine derartige Investition aufgrund des berührungsfreien Schwebens durch geringere Instandhaltungskosten der verwendeten Infrastruktur auszahlen wird.